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Transporte von Deutschland in die Türkei und umgekehrt zählen zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Komplettiert um Leistungen wie die Export- und Import-Dokumentation, die Zollabwicklung, die Vermittlung von Versicherungen, die Lager- und Kontraktlogistik, stellen die Transporte eine in sich ausgereifte Lösung dar. Seit Jahren sind sie Teil der Lieferkette renommierter Konzerne. (Eine Auswahl der Referenzen finden Sie unter "Wer schätzt uns?") Für jeden dieser Kunden gehören der persönliche Service, die Erfahrung, die Effizienz der Prozesse und das Netzwerk zu den entscheidenden Argumenten.
Unser Profil ist geprägt von den Stärken, der Unabhängigkeit des Vermittlers und der Offenheit, uns bisher noch nicht da gewesenen Herausforderungen zu stellen. Ohne Scheuklappen prüfen wir alle Anfragen auf Machbarkeit und auf Wirtschaftlichkeit. Füllt bei uns die Entscheidung, eine Anfrage weiter zu verfolgen, machen wir ein tanproject daraus. Ob es das Potential hat, zu einem "tanproduct" zu werden, zeigt sich im Verlauf der Projektentwicklung. Das ist für uns am Anfang nicht ausschlaggebend.
Wie Sie sehen, geht unser Können über die bisher entwickelten Kernkompetenzen hinaus. Wir bieten Ihnen etwas Grundsätzliches: Lösungskompentenz ohne "Tellerrand". Das wissen diejenigen Kunden zu schützen, die uns über die LKW-Transporte hinaus sämtliche logistischen Aufgaben anvertrauen. In tan logistics finden sie einen Koordinator, der ihre Logistik von A bis Z betreut.
Die Kunden, die durch Empfehlung den Weg zu uns gefunden haben, beginnen die Zusammenarbeit in der Regel mit einem Probeauftrag. Wir überzeugen durch Leistung. Machen auch Sie diese Erfahrung mit tan logistics.
* Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils neueste Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 Euro/kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie darüber hinaus je Schadensfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. Euro bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nach dem, welcher Betrag höher ist. Ziffer 27 ADSp gilt nicht als Vereinbarung anderer Haftungshöchstbeträge im Sinne von Art. 25 Montrealer übereinkommen.
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 Wenn die LKW-Plane geschlossen ist, hört für uns die Arbeit nicht auf. Dann beginnt nur der Transport. |