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Versicherungen
Ab welcher Phase Ihrer Projektentwicklung lassen Sie sich von Ihrem Logistik-Partner beraten? Wir können Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung nur empfehlen, uns bereits in der Planungsphase hinzu zu ziehen und zwar bevor Sie die Kaufverträge unterschrieben haben. Wir wissen, dass das ein ungewöhnlicher Ansatz ist. Welche Gründe sprechen dafür? Im Kaufvertrag verteilen die Parteien die kaufmännischen Risiken. Wir können Ihnen vorher sagen, welche Risiken z. B. die Wahl des Gefahrenübergangs, die Übergänge der Gefahrtragung und der Kostentragung mit sich bringen und wer von beiden Parteien welche Transportversicherung abschließen sollte. Für die Verkehrsträger sind unterschiedliche Haftungsgrundlagen und -einschränkungen festgelegt worden, die sich ebenfalls auf die Vertragsgestaltung auswirken.*
Eine der Konsequenzen, die sich aus der Neufassung der AGB der deutschen Spediteure** ergibt, ist, dass über den Logistik-Dienstleister von vornherein keine Transportversicherung mehr besteht. Sie als Auftraggeber haben nur noch dann einen umfassenden Versicherungsschutz, wenn Sie uns, Ihren Logistiker ausdrücklich bitten, eine Versicherung abzuschließen. Der Versicherungsschutz mit der weitgehendsten Risikoabdeckung ist die Transportversicherung unabhängig von der kaufmännischen Gefahrtragung. Die Versicherung kommt für alle versicherten Schäden und Verluste an den Gütern auf. In diesem Fall ist es unerheblich, in wessen Gefahrtragungsbereich sie sich ereignet haben.
Für internationale Verträge wurden die sogenannten Incoterms entwickelt. Die Klauseln, die Transportarten zugeordnet sind, bestimmen für Außenhandelsverträge den Gefahren- und Kostenübergang und ob eine Transportversicherung abgeschlossen werden muss.
Wenn Schäden entstehen, sollten Sie sich unverzüglich um den Nachweis des Schadens kümmern. Sie können damit Ihre Ansprüche geltend machen. Beachten Sie bitte weiterhin:
> Untersuchen Sie bitte die Güter bei Erhalt auf Schäden
> Reklamieren Sie bitte den Schaden schriftlich auf dem Frachtdokument
> Informieren Sie uns bitte schriftlich über den entstandenen Schaden
> Halten Sie die beschädigten Güter für eine Besichtigung bereit
* Vgl. HGB, CMR, CIM, CMNI und verschiedene internationale Luft- und Seefrachtsabkommen.
** ADSp: Abkürzung für Allgemeine Deutsche Spediteur-Bedingungen, die Änderungen wurden zum 1. Januar 2003 wirksam.
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 Versicherungen sind wie Sicherungen für die Fülle, die niemals eintreten sollten aber eintreten könnten. |